Wer wir sind
Gabriele Strele Der Landesvolksanwalt/die Landesvolksanwältin wird vom Vorarlberger Landtag gewählt und ist ein Verfassungsorgan des Landes. Für die Wahl ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen und somit eine breite Akzeptanz über Parteigrenzen hinweg erforderlich. Die bisherigen Amtsinhaber gehör(t)en auch keiner politischen Partei an.
Der Landesvolksanwalt/die Landesvolksanwältin ist nicht Teil der Landesverwaltung, seine/ihre Unabhängigkeit, auch gegenüber allen politischen Institutionen, wird durch die sechsjährige Amtsperiode ohne Abwahlmöglichkeit und die weit gehende organisatorische Selbständigkeit (Einrichtung des Büros, Bestellung der Mitarbeiter, Verfügung über Haushaltsmittel) gestärkt.
Vorarlberg hat als erstes Bundesland im Jahre 1985 mit MMag. Dr. Nikolaus Schwärzler einen Landesvolksanwalt bestellt, welchem 1997 DDr. Felix Dünser und 2009 Mag. Gabriele Strele als erste Frau in diesem Amt folgten. Tirol verfügt seit 1989 über einen Landesvolksanwalt. In den anderen Bundesländern prüft die Volksanwaltschaft in Wien auch die Landes- und Gemeindeverwaltung.