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Wo wir gerne weiterhelfen

Auch außerhalb unserer Zuständigkeit bemühen wir uns, Ihnen zumindest zu sagen, wohin Sie sich um Hilfe und Beratung wenden können (> Links).

Beschwerden, welche die Verwaltung des Bundes oder anderer Bundesländer betreffen, werden von uns an die Volksanwaltschaft bzw den Landesvolksanwalt von Tirol weiter geleitet, Beschwerden betreffend die Institutionen der Europäischen Union an den Europäischen Bürgerbeauftragten.

Patienten von Landes- und Gemeindekrankenhäusern sowie Bewohner von gemeindeeigenen Heimen können sich mit Ihren Beschwerden über Behandlung und Betreuung grundsätzlich auch an uns wenden. Dennoch raten wir Ihnen, sich an den darauf spezialisierten Patientenanwalt von Vorarlberg zu wenden. Dieser verfügt auch über einen Entschädigungsfonds und kann Sie vor der Schiedskommission vertreten.

Beschwerden über Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechtes, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Religion oder Weltanschauung durch Privatpersonen oder Einrichtungen des Bundes oder anderer Bundesländer werden an die zuständige Antidiskriminierungsstelle weiterverwiesen.


Landesvolksanwältin von Vorarlberg
Römerstrasse 14 | A 6900 Bregenz

Tel 05574 47 027 | Fax 05574 47 028 | DVR 210 84 76
buero@landesvolksanwaeltin.at

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