Wo wir gerne weiterhelfen
Auch außerhalb unserer Zuständigkeit bemühen wir uns, Ihnen zumindest zu sagen, wohin Sie sich um Hilfe und Beratung wenden können (> Links).
Beschwerden, welche die Verwaltung des Bundes oder anderer Bundesländer betreffen, werden von uns an die Volksanwaltschaft bzw den Landesvolksanwalt von Tirol weiter geleitet, Beschwerden betreffend die Institutionen der Europäischen Union an den Europäischen Bürgerbeauftragten.
Patienten von Landes- und Gemeindekrankenhäusern sowie Bewohner von gemeindeeigenen Heimen können sich mit Ihren Beschwerden über Behandlung und Betreuung grundsätzlich auch an uns wenden. Dennoch raten wir Ihnen, sich an den darauf spezialisierten Patientenanwalt von Vorarlberg zu wenden. Dieser verfügt auch über einen Entschädigungsfonds und kann Sie vor der Schiedskommission vertreten.
Beschwerden über Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechtes, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Religion oder Weltanschauung durch Privatpersonen oder Einrichtungen des Bundes oder anderer Bundesländer werden an die zuständige Antidiskriminierungsstelle weiterverwiesen.